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Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Die Wärmepreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Um den stark gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken, ist am 14. November 2022 das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) in Kraft getreten.
Als Kunde der EDGmbH oder der NVB GmbH kommt Ihnen auf Grundlage dieses Gesetzes eine so genannte Kompensation zur finanziellen Entlastung zugute.

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Im Porträt: Christoph Zeis

Geschäftsführer der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe und Vorstand des Landesverbands Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland  Er baut Nahwärmenetze für Kommunen auf – für Christoph Zeis ist Contracting der Königsweg der Wärmewende. Nebenbei versucht er als Sprecher des Landesverbands Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland, die Wärmeversorgung in der Energiewende in den Vordergrund zu rücken. 

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